Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart
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Empfehlungen für Trennung und Scheidung I Die einverständliche Scheidung

Empfehlungen für Trennung und Scheidung

  • Es gilt hier wie allgemein die Empfehlung: Frühzeitig zum Anwalt! Gerade im ersten Stadium einer Trennung werden oft gravierende Fehler gemacht oder "Weichen falsch gestellt". Die Kosten einer Erstberatung liegen bei ca. DM 500,--. (sog. Erstberatungsgebühr, aufpassen bei der Anwaltsbeauftragung, siehe hierzu auch die Seite: Was kostet mein Recht?) Dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu möglichen Vermögensnachteilen im Bereich Unterhalt und Zugewinnausgleich. Diese Empfehlung gilt vor allem beim Verdacht der Vermögensverschiebung oder -verschleierung durch den anderen Ehegatten.
  • Die sogenannte "Mediation", also die gemeinsame Konsultation eines Schlichters kann im Trennungsstadium sinnvoll sein. Trotzdem sollte vorher eine anwaltliche Beratung in Anspruch genommen werden. Der Mediator ist - anders als der Anwalt - nicht der konsequenten Interessenvertretung eines Ehegatten verpflichtet! In jedem Fall sollte ohne anwaltlichen Rat keine im Rahmen einer Mediation entworfene Vereinbarung abgeschlossen werden!
  • Die Sicherung von Informationen und Unterlagen ist von größter Bedeutung! Gerade der Ehegatte, oft die Ehefrau, dem nicht die Verwaltung von Konten, Vermögensfragen, Versicherungen usw. oblag, sollte sich Informationen und Unterlagen rechtzeitig beschaffen, notfalls auch "heimlich". Die Durchsetzung von rechtlich eindeutigen Ansprüchen scheitert häufig an Informationen und Beweismitteln! Wichtig sind: Gehaltsabrechnungen, Heiratsurkunde, Kontoauszüge, Unterlagen über Bauspar- und Lebensversicherung, Unterlagen über Sparkonten, Festgeldanlagen, Aktiendepots, Belege über die Anschaffung und den Wert wertvoller Hausratsgegenstände, KFZ-Briefe und -scheine, ...
  • Ohne anwaltliche Beratung keinerlei Vereinbarungen treffen - vor allem nicht schriftlich oder notariell;
  • Auf gerichtliche Zustellungen sofort reagieren. Ignorieren ist die schlechteste Reaktion. Es droht Verurteilung allein durch Fristversäumnis. Auch Anwaltsschreiben der Gegenseite sollten Veranlassung für unverzügliche anwaltliche Beratung sein.
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