| Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart | |
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Die einverständliche Scheidung... ist die häufigst mißverstandene gesetzliche Regelung. Sie bedeutet nicht die Vertretung beider Ehegatten durch einen Anwalt. Es ist jedem Anwalt verboten (u.U. sogar als sogenannter "Parteiverrat" strafbar!) beide Eheleute zu beraten oder zu vertreten!Ein Anwalt darf also nur im Ausnahmefall eine Besprechung mit beiden Ehegatten gemeinsam durchführen. Dabei muß vorher geklärt sein, welchen Ehegatten der Anwalt vertritt. Ratschläge für den "Gegner" sind im Rahmen dieser Besprechung nicht zulässig. Die einverständliche Scheidung bedeutet daher:
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