Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart
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Richter

Reiserechtsfälle aus der Praxis - Lösungen

1. Extrem-Trekking

Das Landgericht hat der Klage des Kunden stattgegeben. Nach Anhörung von Zeugen vertrat das Oberlandesgericht im Berufungsverfahren jedoch die Auffassung, dem Reiseveranstalter bzw. seinen örtlichen Beauftragten könne kein Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden. Daraufhin hat der Kläger die Klage zurückgenommen.

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2. Das Katheder

Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen. Es vertrat (wie zwischenzeitlich auch andere Gerichte) die Auffassung, daß derart wichtige medizinische Hilfsmittel, wie auch dringend benötigte Medikamente, vom Kunden im Handgepäck geführt werden müßten und nicht mit dem übrigen Gepäck aufgegeben werden dürfen.

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3. Das spezielle Visum

Das Reisebüro wurde zur Zahlung von Schadensersatz an den Kunden verurteilt. Das zuständige Landgericht vertrat die Auffassung, daß eine erhebliche Sorgfaltspflichtverletzung des Reisebüros vorliege. Dies hätte Erkundigungen beim zuständigen Konsulat, aus einem branchenüblichen Nachschlagewerk oder bei einer sonstigen geeigneten Stelle einholen müssen.

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4. Es wird gebaut

Die Klage wurde abgewiesen! Das Gericht vertrat die Auffassung, in einer derartigen touristischen "Hochburg", bei der ohnehin jede Menge Lärm und "Jubel, Trubel Heiterkeit" vorherrsche, würde eine Baustelle nicht weiter ins Gewicht fallen und sei als ortsübliche Unannehmlichkeit hinzunehmen!

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5. Die Hotelreservierung

Das Gericht hat die Klage abgewiesen! Es hat sich auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt bezogen. Danach bestehe in der Bundesrepublik Deutschland ein Handelsbrauch, wonach Reiseveranstalter die bei einem Hotel gebuchten Zimmerkontingente bis vier Wochen vor Belegungsbeginn kostenfrei absagen könnten. Der Bundesgerichtshof war in einem ähnlich gelagerten Fall von einem "stillschweigenden Rücktrittsrecht" ausgegangen. Allerdings ist hier größte Vorsicht geboten! In jüngster Zeit haben zahlreiche Gerichte anders entschieden. Bei einem solchen Vertrag besteht kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht. Es empfiehlt sich daher sehr, in derartigen Fällen immer konkrete Rücktritts-, beziehungsweise Stornovereinbarungen zu treffen.

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6. Reise ohne Abenteuer

Das Gericht hat der Klage tatsächlich stattgegeben! Es vertrat die Auffassung, bei einer Reise, die als besonders abenteuerlich und gefährlich beschrieben worden sei, stelle es einen Reisemangel dar, wenn alles "glatt verlaufe" ohne irgendwelche Schwierigkeiten, Gefahren oder "Abenteuer"!

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7. Der Oberschenkelhalsbruch

Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß der Reiseveranstalter selbst dann nicht hafte, wenn die Schilderung der Kundin über den Hergang des Unfalls richtig sei. Allerdings ergab sich im Verlauf des Rechtsstreits, daß Unfallursache eher der Umstand war, daß die Kundin zuvor etwas zu tief ins Glas geschaut hatte...!

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8. Die verlorenen Krücken

Der Klage wurde stattgegeben. Eine wohl falsche Entscheidung, wenn man berücksichtigt, daß der Kunde die Krücken ohne weiteres als Handgepäck hätte mit in die Kabine nehmen können.

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9. Der Kälteschock

Die Klage wurde abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, daß der Reiseveranstalter für Abweichungen von derartigen Temperaturangaben, die nach langjährigen statistischen Mittelwerten erstellt werden, nicht hafte.

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10. Ein gefährliche Disco-Besuch

Die Klage wurde abgewiesen. Des Gerichts war der Auffassung, daß für eine derartige "Räuberpistole", auch wenn sich wirklich so ereignet habe, insbesondere für das Verhalten des angeblichen Polizisten beziehungsweise des angeblichen Hoteldirektors der Reiseveranstalter nicht hafte.

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11. Die Pleite

Der Klage des Kunden wurde stattgegeben. Daß Reisebüro hafte, weil es das Geld des Kunden nicht hätte an den Reiseveranstalter weiterleiten, beziehungsweise selbst einen entsprechenden Betrag verauslagen dürfen, bevor die Reiseunterlagen des Reiseveranstalters vorlagen. Dieses Urteil hat sich allerdings zwischenzeitlich durch die Einführung des sogenannten "Sicherungsscheines", mit dem Kundengeldzahlungen bei Pauschalreisen von Reiseveranstaltern abgesichert werden müssen, überholt.

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12. Tragische Flugunterbrechung

Das Gericht hatte in diesem Fall lediglich noch durch einen Beschluß über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden, weil die Reisekrankenversicherung die Kosten übernommen und an die Fluggesellschaft bezahlt hatte. Es hatte jedoch tatsächlich entschieden, daß die Forderung begründet gewesen wäre. Die Fluggesellschaft hätte danach unter dem Gesichtspunkt der "Geschäftsführung ohne Auftrag" einen Anspruch auf Erstattung der angefallenen Kosten gegen die Witwe als Erbin gehabt. Gerade dieser Fall belegt deshalb, daß es unbedingt sinnvoll ist, seinen Krankenversicherungsschutz bei Auslandsreisen zu überprüfen und gegebenenfalls eine Reisekrankenversicherung abzuschließen.

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13. Die Milchkanne

Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Der Reiseveranstalter sei nicht verpflichtet, noch den letzten Kaffeelöffel auf eventuelle Sicherheitsmängel zu überprüfen.

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14. Der verhängnisvolle Sprung

Die Klage wurde abgewiesen. Des Gerichts hat angenommen, daß den Busfahrer in diesem Fall kein Verschulden treffe, sondern dieses bei dem verletzten Reisegast liege.

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