Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart
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Zu guter letzt ...

Kommt ein Mandant zum Rechtsanwalt.
Mandant: "Was kosten bei ihnen zwei Fragen?"
Anwalt: "Tausend Mark ! Und die zweite Frage ... ?"
Zu Zeiten, als noch das Verschuldensprinzip bei der Ehescheidung galt, kommt eine schwäbische Bäuerin zum Anwalt in die Stadt und will sich scheiden lassen.
Anwalt: "Da brauchen sie aber einen Scheidungsgrund, liebe Frau! Schlägt sie ihr Mann?"
Bäuerin: "Noi, des dät der sich net traua!"
Anwalt: "Verweigert er ihnen das Haushaltsgeld?"
Bäuerin: "A wa, s Geld han sowieso i!"
Anwalt: "Und wie steht es mit der ehelichen Treue?"
Bäuerin: "Au, do könna mr ihn packa !!! Der dritte Bua isch net von ihm ....!!!
Dem Mandanten droht in einem Strafverfahren eine Freiheitsstrafe.
"Herr Rechtsanwalt: Wenn Sie es hinbekommen, daß das mit einer Geldstrafe abgeht, zahle ich Ihnen ein Extra-Honorar!".
Der Anwalt kämpft in der Hauptverhandlung wie ein Löwe, plädiert auf Geldstrafe. Tatsächlich: Der Mandant bekommt eine Geldstrafe.
Der Mandant(begeistert von seinem Anwalt): "Das Extra Honorar haben sie sich redlich verdient! Sie haben es geschafft! Geldstrafe !".
Anwalt: "Hatte auch alle Hände voll zu tun, eine Geldstrafe hinzubekommen! Die wollten sie doch glatt freisprechen!!".
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