| Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart | |
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Was kostet mein Recht?Grundlegende Mißverständisse über Anwaltsgebühren
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"Ein Anwalt kann sein Honorar frei festsetzen"Diese Annahme trifft nur sehr eingeschränkt zu. Sogenannte Rahmengebühren gibt es vor allem bei der außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts und vor allem in Strafsachen. Auch dabei kann der Rechtsanwalt jedoch seine Gebühren nicht beliebig festsetzen. Er ist an einen bestimmten Rahmen gebunden. Ausgangspunkt ist immer eine volle Anwaltsgebühr. Der konkrete Gebührensatz wird in 10-tel angegeben. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit in einer Zivilsache (z.B. Forderungsbeitreibung, Mietsache) beträgt der Gebührenrahmen zwischen 5/10tel und 10/10tel. In normalen Durchschnittsfällen wird eine sogenannte Mittelgebühr, also 7,5/10tel angesetzt.Bei Zivilprozessen ist sowohl der Gebührenanfall (also wie viele Gebühren überhaupt entstehen können) wie auch die Gebührenhöhe genau festgelegt. Der Rechtsanwalt darf von diesen Gebühren nicht nach unten abweichen. Der Rechtsanwalt darf von den Gebühren nach oben nur im Rahmen einer Honorarvereinbarung abweichen. Diese muß schriftlich getroffen werden. Der Anwalt muß dabei darüber belehren, daß das vereinbarte Honorar über den gesetztlichen Gebühren liegt. "Rechtsanwälte werden nach den Umfang ihrer Tätigkeit bezahlt, je mehr sie schreiben oder telefonieren, desto mehr Geld bekommen sie"Dies ist ebenfalls grundlegend falsch. Der Umfang der Tätigkeit ist lediglich ein Anknüpfungspunkt für eine höhere Gebühr dort, wo es Rahmengebühren gibt (siehe oben). In einem Prozeßfalle ist es aber beispielsweise völlig ohne Bedeutung, wie viel der Anwalt arbeitet, also wie viele Termine er wahrnimmt, wie viele Schriftsätze er fertigt, wie häufig er telefoniert, wie viele Besprechungen mit dem Mandanten und dem Gegner er durchführt usw."Anwälte können Erfolgshonorare vereinbaren"Dies ist ebenfalls grundlegend falsch. Erfolgshonorare sind in Deutschland generell nicht zulässig. Dies ist auch vernünftig. Zu welchen unerfreulichen Entwicklungen andere gesetzliche Regelungen führen können sieht man in den Vereinigten Staaten. Die unvorstellbaren Summen, die hier , z.B. in Schadensersatzprozessen gefordert und teilweise auch zugesprochen werden gehen zu einem Großteil für Anwaltshonorare "drauf". Oft sieht der Mandant von diesen horrenden Schadensersatzforderungen nur einen geringen Bruchteil.Die gesetzliche Regelung in Deutschland will auch verhindern, daß der Anwalt verleitet wird, im Hinblick auf ein Erfolgshonorar überhöhte Forderungen zu stellen und von einer sachgerechten, vor allem außergerichtlichen, Lösung des Streitfalles nur deswegen abzusehen, weil er andernfalls mehr Honorar erhalten kann. "Die Höhe der einzelnen Anwaltsgebühr selbst liegt im Ermessen des Anwalts"Auch dies ist nicht richtig. Im Rahmen der obigen Ausführungen (also Rahmengebühren, Festgebühren) ist die Höhe der Gebühren genau festgelegt, nämlich in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.Was kostet eine erste Beratung beim Rechtsanwalt?Der Gesetzgeber hat vor einiger Zeit eine sogenannte Erstberatungsgebühr eingeführt. Diese beträgt höchstens 230,00 €. Wenn der Anwalt von dieser Erstberatungsgebühr abweichen will kann dies gleichfalls nur im Rahmen einer schriftlichen Honorarvereinbarung geschehen.Was ist dem Mandanten im Hinblick auf die Kosten anzuraten?Der Mandant sollte in jedem Fall bereits vor der ersten Beratung fragen, was die Erstberatung kostet. Er sollte auch genau fragen, welche Kosten gegebenenfalls auf ihn zukommen können. Der Anwalt ist verpflichtet, auf die anfallenden Kosten hinzuweisen. Moderne Softwareanwaltsprogramme können sogar eine Risikotabelle erstellen, an der der Mandant ablesen kann, bis zu welchem Prozeßergebnis sich ein Prozeß noch "rentiert".Soll man eine Rechtsschutzversicherung abschließen?Generell sind Rechtsschutzversicherungen sinnvoll. Man sollte eine Rechtsschutzversicherung allerdings nur, wie auch eine Haftpflichtversicherung, als Absicherung für den Notfall verstehen. Wer Rechtsschutzversicherungen dazu benützt, jahrelange Händel mit dem Nachbarn ohne Kostenrisiko durch unsinnige außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten fortzusetzen macht sich bei den Gerichten unbeliebt. Eine Rechtsschutzversicherung ist kein "Sparvertrag" mit der Folge, daß man irgendwann die eingezahlten Prämien wiedererhält und hierzu notfalls auch Streitfälle erfinden oder provozieren muß.Zu berücksichtigen ist bei Rechtsschutzversicherungen auch, daß zahlreiche, sehr kostenträchtige Sachverhalte ausgeschlossen sind, so zum Beispiel das gesamte Familienrecht (insbesondere Ehescheidungsverfahren), Erbrecht (jedenfalls überwiegend), zum Teil Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bau dem Kauf oder der genehmigungspflichtigen Errichtung von Wohnungseigentum oder Häusern. Manche Rechtsfälle sind in der Kostendeckung der Rechtsschutzversicherung nur bei besonderer Vereinbarung (und damit höherer Prämie enthalten) so zum Beispiel Mietsachen als Vermieter oder Mieter. Generell ist es ratsam, die angebotenen Tarife und auch den Umfang der Kostendeckung sehr sorgfältig zu prüfen und zu vergleichen. Übrigens ist der Beliebtheitsgrad der Rechtsschutzversicherungen bei den Anwälten durchaus sehr unterschiedlich. Manche Rechtsschutzversicherungen sind in ihrer Abrechnungspraxis gegenüber den Anwälten ausgesprochen bürokratisch und ärgerlich. Eine entsprechende Rückfrage beim Anwalt vor Abschluß einer Rechtsschutzversicherung ist deshalb immer sinnvoll. Was die Einholung einer Kostendeckungszusage für eine konkreten Fall anbelangt, so ist auf folgendes hinzuweisen: Die meisten Anwälte übernehmen als kostenlose Serviceleistung die Einholung der Kostendeckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung. Sie sind aber hierzu nicht verpflichtet. Sie können gegebenenfalls der Einholung der Kostendeckungszusage von einer Vergütung abhängig machen. Generell ist zu empfehlen, vor dem Aufsuchen des Anwalts immer mit der Rechtsschutzversicherung abzuklären, ob grundsätzlich Kostendeckung besteht. Meist werden von den Rechtsschutzversicherungen dann schon Schadensnummern erteilt. Dies erleichtert dem Anwalt die Arbeit bei der Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung. In welchen Fällen ist eine Honorarvereinbarung für einen Mandanten sinnvoll?Viele Kanzleien und Anwälte machen die Übernahme des Mandats häufig von einer Honorarvereinbarung abhängig und verweisen auf eine führende Stellung auf dem entsprechenden Fachgebiet oder spezielle Fachkenntnisse. Es ist durchaus fraglich, ob die im Rahmen solcher Honorarvereinbarung geforderten Gebührensätze immer durch ein entsprechendes Mehr an "Know how" gerechtfertigt werden. Sinnvoll sind Honorarvereinbarungen jedoch immer im Rahmen einer länger andauernden Beratungstätigkeit, so etwa, wenn ein mittelständisches Unternehmen seine laufende Rechtsberatung in allen Firmenangelegenheiten auf einen längeren Zeitraum einem Anwalt übertragen will. Auch im Rahmen von Vertragsausarbeitungen und Gutachten sind Honorarvereinbarungen sinnvoll.Generell dürfen Anwälte seit einiger Zeit auch Zeithonorare vereinbaren. Auch dies kann in vielen Fällen durchaus sinnvoll sein. |
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