Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart
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Reiserechtsfälle aus der Praxis

Richter

Hinweis:

Die nachfolgend aufgeführten Fälle sind nicht erfunden, sondern stammen aus der Praxis. Sie machen deutlich, daß sich die Gerichte durchaus nicht nur mit "Ameisenzählen", also geringfügigen Benanstandungen zu befassen haben, sondern auch mit gravierenden und teilweise tragischen Sachverhalten. Sie können versuchen, zunächst selbst einzuschätzen, wie die Gerichte in den aufgeführten Fällen entschieden haben. Die tatsächlichen Ergebnisse dieser Verfahren erfahren Sie, wenn Sie auf Lösungen klicken.

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1. Extrem-Trekking

Ein unverheiratetes Paar bucht eine als Extremtour ausgeschriebene Trekkingtour in Nepal mit einer Umrundung des Daulaghiri. Auf einer Etappe bleibt die Frau immer mehr zurück und hängt der Gruppe mit dem vorangehenden Führer ca. 2 Marschstunden nach. Am Abend, nach Errichtung des Lagers, kehrt der Mann um und findet die Frau, die in seinen Armen stirbt. Er kehrt zum Lager zurück und schließt die Tour ab. Beim Rettungsversuch erleidet er schwere Erfrierungen, die zur Amputation mehrerer Zehen an beiden Füßen führen. Er verklagt nach der Rückkehr den Reiseveranstalter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz mit der Begründung, der Reiseveranstalter hafte für die Fehler des Führers, der die Gruppe falsch geführt habe.

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2. Das Katheder

Ein Ehepaar bucht eine Reise nach Tunesien. Die Frau führt im Koffer Blasenkatheter zur Blasenentleerung mit sich, die sie aufgrund einer Blasenschwäche dringend benötigt. Der Koffer kommt auf dem Hinflug im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft abhanden und taucht während der Reise nicht wieder auf. Die Frau kann nur mit Mühe in einer Apotheke vor Ort Katheter beschaffen und bricht die Reise vorzeitig ab. Sie verlangt vom Reiseveranstalter eine Teilrückzahlung des Reisepreises, Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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3. Das spezielle Visum

Ein Reisebüro bucht für einen Kunden eine zusammengesetzte Asien-Reise mit den Stationen Indien-Bali-Malaysia-Thailand. Dem Reisebüro ist bekannt, daß der Kunde unmittelbar vorher mehrfach in Indien war. Es teilt dem Kunden mit, für seine Reise genüge für Indien ein normales Touristenvisum. Der Kunde wird bei der Einreise in Indien festgesetzt, da er aufgrund seiner vorangegangenen mehrfachen Einreisen in Indien ein spezielles Visum benötigt hätte. Dies hätte das Reisebüro beim zuständigen Konsulat und aus einem branchenüblichen Nachschlagewerk auch ermitteln können. Der Kunde selbst hatte zur Visumfrage keine Erkundigung eingeholt. Er wird nach vier Tagen Haft zurück geschickt und muß die Reise abbrechen. Er verlangt vom Reisebüro Schadensersatz für den Reisepreis u.a

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4. Es wird gebaut

Ein Kunde hatte eine Pauschalreise nach El Arenal auf Mallorca in der Hochsaison gebucht. Er klagt nach Reiseende auf Reisepreisminderung wegen der Beeinträchtigung durch zwei Baustellen, bei denen neben dem Hotel neue Hotels errichtet wurden.

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5. Die Hotelreservierung

Ein Reiseveranstalter reserviert für seine Reisegruppe, die mit dem Bus nach Rom fahren soll, 40 Betten, 1 Übernachtung mit Frühstück, für eine Zwischenübernachtung in Süddeutschland. Fünf Wochen vorher bestellt er die Zimmer ab, da nicht genügend Buchungen für die Reise eingegangen sind. Der Hotelbesitzer klagt auf eine Entschädigung von 80% des vereinbarten Übernachtungspreises.

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6. Reise ohne Abenteuer

Ein Kunde hatte eine Abenteuerreise gebucht, die als risikoreich, gefährlich und expedtionsähnlich beschrieben war. Die Reise verlief völlig undramatisch. Riskante oder schwierige Situationen traten nicht auf, es wurde auch nie gefährlich. Der Kunde klagt wegen dieses "langweiligen" Verlaufes der Reise auf Reisepreisminderung.

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7. Der Oberschenkelhalsbruch

Eine Pauschalreisekundin stürzt auf dem Balkon ihres Hotelzimmers und bricht sich den Oberschenkel. Sie macht geltend, entweder habe das Zimmermädchen Putzwasser nicht richtig aufgewischt und dadurch sei es glatt gewesen oder aus der Klimaanlage sei Wasser ausgetreten. Sie verlangt Schadensersatz, Minderung des Reisepreises und Schmerzensgeld.

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8. Die verlorenen Krücken

Ein beinamputierter Kunde schnallt seine Geh-Krücken, die er zur Fortbewegung zwingend benötigt, auf den Koffer auf, den er bei einem Charterflug als Fluggepäck aufgibt. Der Koffer kommt am Urlaubsort an, die Krücken fehlen. Der Kunde klagt gegen den Reiseveranstalter auf Schadensersatz wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit, Schmerzensgeld und Minderung, da er sich im Hotel und am Strand nur dadurch bewegen konnte, daß ihn Mitreisende getragen haben.

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9. Der Kälteschock

Ein Reisekunde verlangt Minderung des Reisepreises weil das Wasser in der Bucht von Antalya nur 18 Grad hatte. Im Prospekt waren 24 Grad angegeben.

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10. Ein gefährliche Disco-Besuch

Eine Kundin tanzt in einer Disco im Urlaubshotel. Sie behauptet, von männlichen, einheimischen Hotelgästen "angemacht" worden zu sein. Es kommt zu einer Schlägerei, in die auch der mitreisende Partner der Kundin verwickelt ist. Ein Polizist, angeblich der Hoteldirektor, der sich als Polizist ausgibt, verweist die Kundin aus dem Hotel. Sie bricht die Reise ab, fliegt nach Hause und klagt gegen den Reiseveranstalter auf Rückzahlung des Reisepreises.

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11. Die Pleite

Ein Reisebüro leitet den vom Kunden vereinnahmten Reisepreis an den Reiseveranstalter weiter, da dieser vom Reisebüro Vorkasse 4 Wochen vor Reisebeginn verlangt. Zum Zeitpunkt der Weiterleitung des Geldes an den Reiseveranstalter liegen dem Reisebüro noch keine Reiseunterlagen vor. Die kommen auch nicht mehr. Der Veranstalter geht pleite. Der Kunde verklagt das Reisebüro auf Rückzahlung des Reisepreises.

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12. Tragische Flugunterbrechung

Auf einer Flugreise in die Karibik erzwingt der Kreislaufkollaps eines älteren Herrn eine Zwischenlandung auf einer Karibikinsel. Trotz Wiederbelebungsversuchen stirbt der Reisegast nach der Landung. Da auf der Insel das für den Flugzeugtyp erforderliche Kerosin nicht in ausreichender Menge vorhanden ist, muß das Flugzeug die USA anfliegen. Dort macht die Überschreitung der Dienstzeiten der Flugzeugcrew eine Zwischenübernachtung erforderlich. Die Mehrkosten für Kerosin, Start- und Landegebühren sowie Übernachtung und Verpflegung der Passagiere betragen ca. DM 80.000,-. Diesen Betrag macht die Fluggesellschaft bei der Witwe des verstorbenen Gastes im Wege der Erbenhaftung geltend.

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13. Die Milchkanne

Eine Pauschalreisekundin nimmt am Frühstücksbuffet eine Milchkanne in die Hand, um sich Milch einzugießen. Der Glashenkel bricht ab und verletzt die Kundin am Handballen erheblich. Sie verklagt den Reiseveranstalter auf Schadensersatz, Minderung und Schmerzensgeld.

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14. Der verhängnisvolle Sprung

Während einer Busreise wird auf dringend Wunsch der Busreisenden eine "Pinkel-Pause" eingelegt. Der Busfahrer hält in einer Haltebucht, die mit einer Leitplanke zum Straßenrand hin versehen ist. Trotz weitgehender Dunkelheit springt ein Busgast über die Leitplanke in der Annahme, dahinter befinde sich eine Wiese. Er stürzt einen Abhang hinunter und erleidet einen Wirbelbruch, der zu einer Querschnittslähmung führt. Er verklagt den Busunternehmer und den Busfahrer auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

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