Was umfaßt das Tätigkeitsgebiet Familienrecht?
Dazu gehört keineswegs nur das Recht der Ehescheidung. Vielmehr fällt darunter:
- Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
- Unterhaltsrecht unter getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
- Unterhaltsrecht unter Verwandten (z.B. für Kinder gegenüber Eltern oder Großeltern)
- Eheliches Güterrecht: z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, gemeinschaftliches Eigentum)
- Sorge- und Umgangsrecht für eheliche Kinder
- Recht des nichtehelichen Kindes (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
- Recht der Ehewohnung und des Hausrates
Hinzu kommen Gebiete bei denen familienrechtliche Fragen auftauchen können und enge Bezüge bestehen:
- Namensrecht
- Erbrecht
- Gesellschaftsrecht (z.B. bei Familienunternehmen und -gesellschaften
- Steuerrecht (z.B. steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung)
- Mietrecht (z.B. Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei Trennung oder Scheidung) Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
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