Rechtsanwalt Rainer Noll, Stuttgart
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Was umfaßt das Tätigkeitsgebiet Familienrecht?

Dazu gehört keineswegs nur das Recht der Ehescheidung. Vielmehr fällt darunter:
  • Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
  • Unterhaltsrecht unter getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
  • Unterhaltsrecht unter Verwandten (z.B. für Kinder gegenüber Eltern oder Großeltern)
  • Eheliches Güterrecht: z.B. Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, gemeinschaftliches Eigentum)
  • Sorge- und Umgangsrecht für eheliche Kinder
  • Recht des nichtehelichen Kindes (z.B. Vaterschaftsfeststellung)
  • Recht der Ehewohnung und des Hausrates
Hinzu kommen Gebiete bei denen familienrechtliche Fragen auftauchen können und enge Bezüge bestehen:
  • Namensrecht
  • Erbrecht
  • Gesellschaftsrecht (z.B. bei Familienunternehmen und -gesellschaften
  • Steuerrecht (z.B. steuerliche Folgen von Trennung und Scheidung)
  • Mietrecht (z.B. Fortsetzung eines Mietverhältnisses bei Trennung oder Scheidung) Unterhaltsrecht für eheliche und nichteheliche Kinder
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